Markt Rettenbach ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
3894 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87733
Vorwahlen
08392, 08269
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altisried, Bäuerle, Bruderhof, Dingisweiler, Eheim, EheimerMhle, Engetried, Gottenau, Grub, Hatzleberg, Hillenloh, Kilbrakhof, Linden, Oberburg, Rempolz, Speckreu, Steeger, Unterburg, Wineden, Altisried, Bäuerle, Bruderhof, Dingisweiler, Eheim, EheimerMühle, Engetried, Gottenau, Grub, Hatzleberg, Hillenloh, Kilbrakhof, Linden, Oberburg, Rempolz, Speckreu, Steeger, Unterburg, Wineden
Adressen:
1. Gemeinde Markt Rettenbach, Hauptstraße 1, 87764 Markt Rettenbach
2. Ordnungsamt Markt Rettenbach, Hauptstraße 1, 87764 Markt Rettenbach
3. Finanzamt Kempten, Bismarckstraße 10, 87435 Kempten
Gemeinde Markt Rettenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.